Hinweis zum Schießen mit Armbrüsten

Die Armbrust ist gemäß Anlage 1 des Waffengesetzes ein tragbarer Gegenstand, mit dem feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gehalten wird. Die Armbrust steht den Schusswaffen rechtlich gleich.


Erwerb, Besitz und Führen sind ab dem 18. Lebensjahr zwar frei, für Schießstätten gelten dagegen besondere Bedingungen. So ist Vorsorge dafür zu treffen, dass die Bolzen das Grundstück nicht verlassen können. Dafür muss ein geeigneter Geschossfang und ein ausreichender Sicherheitsabstand zum benachbarten Grundstück vorhanden sein.


Diese besonderen Sicherheitsanforderungen erfüllen unsere Bogenschießstätten nicht. Deshalb ist das Schießen mit Armbrüsten jeglicher Art auf unseren Bogenschießstätten verboten! Ebenso sind Feldarmbrüste auf unseren Bogenschießstätten nicht erlaubt! 


Bitte wenden Sie sich an eine Schießsporteinrichtung, die über geeignete Bedingungen zum Armbrustschießen verfügt.